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RahmenbedingungenAn dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Informationen über meine persönlichen und die in Österreich gesetzlichen Rahmenbedingungen (veröffentlicht vom Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie) geben.
Als Psychotherapeutin arbeite ich in freier Praxis. Im Interesse meiner Klienten ist mir eine vernetze Zusammenarbeit mit Fachärzten, Psychologen oder Institutionen, die für den psychosozialen Bereich zuständig sind, wichtig.
Klienten haben das Recht auf freie PsychotherapeutInnen Wahl. Eine psychotherapeutische Behandlung beruht auf Freiwilligkeit.
Eine wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie sind die Sympathie und das Vertrauen zur/zum Psychotherapeutin/en.
Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was in der Therapie besprochen wird, bleibt unter uns.
Ablauf einer Psychotherapie
Der telefonische Erstkontakt steht meist am Beginn der Psychotherapie. Bitte hinterlassen sie eine Nachricht auf der Sprachbox, wenn ich nicht gleich telefonisch erreichbar bin.
Beim Erstgespräch geht es darum, uns kennen zu lernen, über Ihr Anliegen zu sprechen, Ihre Fragen zu beantworten, Ihr Problem abzuklären und ein Therapieziel festzulegen. Gegebenenfalls kann zur sorgfältigen Abklärung Ihres Problems auch die Konsultation von Fachärzten oder Psychologen usw. ratsam sein.
Des Weitern besprechen wir das Setting (Einzel-, Paar oder Gruppentherapie) sowie die Häufigkeit und Dauer (Einzelstunde: 50 Minuten, Gruppenstunde: 90 Minuten) der Sitzungen.
Die Therapiedauer insgesamt ist abhängig von der jeweiligen Diagnose und vom Therapieziel. Aus der Sicht der Psychotherapie ist Persönlichkeitsentwicklung als Prozess zu verstehen, dessen Dauer u. a. auch von der subjektiven Entfaltungszeit des Klienten abhängt.
Über die Höhe des Honorars, die Zahlungsbedingungen und den Zuschuss durch die Krankenkasse spreche ich in der Regel bereits beim telefonischen Erstkontakt.
Für krankheitswertige Diagnosen gewährt Ihnen die Krankenkasse einen Zuschuss von 31,50 € für eine Einzeltherapie und 7,27 € für eine Gruppentherapie. Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Gänze mit der Krankenkasse verrechnet werden, Details dazu werden im Erstgespräch geklärt.
Absage einer Therapiestunde: Wenn Sie verhindert sind, die vereinbarte Therapiestunde einzuhalten, dann teilen Sie mir das bitte so bald wie möglich mit, da das für meine Terminplanung wichtig ist. Aber bitte spätestens 48 Stunden vor dem Termin, da ich ansonsten die Stunde verrechnen muss.
Über geplante Urlaube oder Verhinderungen meinerseits werde ich Sie zeitgerecht informieren.
Das Abschlussgespräch erfolgt am Ende des therapeutischen Prozesses. Da wir während des Therapieprozesses eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufbauen, ist ein verbindliches Abschlussgespräch für Sie und auch für mich wichtig!
Rahmenbedingungen für die Arbeit mit Kindern
In der Arbeit mit Kindern führe ich zuerst ein Erstgespräch mit den Eltern oder einem Elternteil. Aufgrund meiner Erfahrungswerte nehme ich ein Kind niemals sofort in eine Kindergruppe. Ich mache zuerst zwei Einzeltermine, um das Kind kennenzulernen, um zu beurteilen, ob seine Diagnose eine Teilnahme in der Gruppe erlaubt, um das Kind mit den Gruppenregeln vertraut zu machen.
Für die Kindertherapie ist die Zusammenarbeit mit den Eltern unerlässlich. Deshalb werden bei Bedarf immer wieder Elterngespräche geführt. In der Regel ist auch die Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Helfern, wie Schule, Psychologen, Kinderärzten wichtig. Selbstverständlich ist dafür das Einverständnis der Eltern erforderlich!
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